Man mag es kaum glauben: nach einer Meldung der FAZ ergeben sich für die klammen Gemeinden völlig neue Aspekte der Aufbesserung ihrer Kassenlage: Die Bundesregierung legt laut „Saarbrücker Zeitung“ bei Bußgeldern für Radfahrer nach. Künftig sollen Radler bis zu 35 Euro Strafe zahlen, wenn sie auf einem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahren, obwohl ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist, wie das Blatt in seiner Freitagsausgabe berichtet. Diesen bußgeldbewehrten Tatbestand gab es bislang nicht. Das Bundesverkehrsministerium komme damit einer Aufforderung des Bundesrates nach, heißt es in dem Bericht. In der Verordnung werde darauf hingewiesen, dass das Befahren von Radwegen in falscher Richtung ein hohes Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial berge. (FAZ v. 26.9.2014) Dies ist schlecht zu verstehen, denn einerseits will die Politik den Radfahrer begünstigen und die Menschen motivieren, auf das Fahrrad zu steigen, andererseits sind es ...
Pedelec Blog - oder wie man richtig Fahrrad fährt