Die Sache mit dem Helm für Radfahrer ist plötzlich wieder transmedial aktuell, obwohl ADFC (sic!) und das weibliche Geschlecht sich gegen eine Helmpflicht aussprechen, die einen wegen der Freiheit auf dem Rad(?), die andern wegen der Frisur. Nun läßt sich über den Freiheitsbegriff auf dem Fahrrad trefflich streiten, über die Gefahren der Frisur weniger, doch hat jetzt ein Obergericht entschieden, dass man als Radfahrer ohne Helm nicht an einem durch eine Autofahrer schuldhaft verursachten Unfall mit einer Teilschuld beteiligt werden kann, nur weil man keinen Helm trägt. Weil der in Schland nicht Pflicht sei, könne man auch nicht nicht zur Verantwortung gezogen werden. Soweit so gut. Ich als Pedelecian trage regelmäßig einen Helm, denn damals hatte ich ja einen Unfall, bin gegen einen Autokühler geprallt und hatte mir, wenn auch nur Bagatellverletzungen, aber am Kopf zugezogen. Dennoch bin ich gegen eine allgemeine Helmpflicht. Ich weiß als Arzt zwar, dass dieser Helm zuverlässig vor s...
Pedelec Blog - oder wie man richtig Fahrrad fährt