Es ist ja nun so: der Radfahrer, der Pedelecian zumal, ist Teil des öffentlichen Verkehrs. Der grundsätzlichen Verpflichtung, sich an die (z.T. Verkehrsfluss-hemmenden) Regeln zu halten, ist zuzustimmen. Soweit so gut. Aber es muss für den Radfahrer möglich sein, diese Regeln zu interpretieren, etwa bei der Nutzung der Einbahnstraßen oder auf dem Trottoir (Bürgersteig!). Oft wird, weisen Gemeinderäten sei dank, die Gegen-Fahrtrichtung in Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben. Auch wird - Toleranz im Strassenverkehr - das fahren auf den Trottoirs meist toleriert, von rüpelhaften Zurufen der immer vorhandene Rechthaber mal abgesehen. Das ist sicher gut, doch gibt es auch Rüpel unter den Radfahrern, sog. Kampfradler, das darf nicht unterschlagen werden.
Fährt man aber auf der Strasse, also als echter und gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, dann ist man definitiv immer der Schwächere, was in den Regeln nicht ausreichend berücksichtigt wird, meine ich.
Nicht davon, dass bekannte Gefahren wie sich plötzlich öffnende Autotüren, oder Rechtsabbieger mit feindlichen Abschneidefahrten, sich unvermutet auftun und Schrecken verbreiten, soll daher die Rede sein, sondern davon, was passiert wenn man in diese mittigen Verkehrsinseln auf den Strassen einfährt, die von der Breite her zwar einem einzelnen Verkehrsteilnehmer genug Raum gewährt, aber zweien, nämlich einem Auto und einem Radfahrer eben nicht. Fährt man als Radfahrer an eine solche Insel heran, und kommt ein Auto von hinten, bremst dieses nicht etwa aus, sondern überholt mit sehr geringem Abstand, um ja noch vor dem Radfahrer in die Insel zu gelangen. Man bekommt oft einen gehörigen Schreck.
Ich verhalte mich nun so - und das ist in der STVO nicht vorgesehen, glaube ich: ich beginne schon weit vor der Insel mehr in die Strassenmitte zu kommen und durchfahre dann mitten auf der Strasse diese Insel, so dass mich kein Auto überholen kann. Das funktioniert. Und es hat mich noch keiner angehupt, sondern ist brav hinter mir hergefahren, wenn auch vielleicht mit lautem Schimpfen hinter der Scheibe, womit man leben kann.
Geht doch.
Beitrag zur Verkehrssicherheit. Und zur Verbreitung des Radfahrens im öffentlichen Verkehr.
Nicht davon, dass bekannte Gefahren wie sich plötzlich öffnende Autotüren, oder Rechtsabbieger mit feindlichen Abschneidefahrten, sich unvermutet auftun und Schrecken verbreiten, soll daher die Rede sein, sondern davon, was passiert wenn man in diese mittigen Verkehrsinseln auf den Strassen einfährt, die von der Breite her zwar einem einzelnen Verkehrsteilnehmer genug Raum gewährt, aber zweien, nämlich einem Auto und einem Radfahrer eben nicht. Fährt man als Radfahrer an eine solche Insel heran, und kommt ein Auto von hinten, bremst dieses nicht etwa aus, sondern überholt mit sehr geringem Abstand, um ja noch vor dem Radfahrer in die Insel zu gelangen. Man bekommt oft einen gehörigen Schreck.
Ich verhalte mich nun so - und das ist in der STVO nicht vorgesehen, glaube ich: ich beginne schon weit vor der Insel mehr in die Strassenmitte zu kommen und durchfahre dann mitten auf der Strasse diese Insel, so dass mich kein Auto überholen kann. Das funktioniert. Und es hat mich noch keiner angehupt, sondern ist brav hinter mir hergefahren, wenn auch vielleicht mit lautem Schimpfen hinter der Scheibe, womit man leben kann.
Geht doch.
Beitrag zur Verkehrssicherheit. Und zur Verbreitung des Radfahrens im öffentlichen Verkehr.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen